Wie alle ethischen Fragen hängt insbesondere die Frage der Euthanasie stark vom Menschenbild eines jeden ab. Denn kaum einer zweifelt an, daß man einen Menschen nicht töten darf, doch bestehen erhebliche Differenzen, was denn nun ein Mensch sei. Ist der Mensch eine biologische Maschine oder Gottes Geschöpf? Ist eine befruchtete Eizelle bereits menschliches Leben, ist ein Gehirntoter, der an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen ist, dies noch? Was ist mit Säuglingen ohne Gehirnfunktion? Von diesem Menschenbild hängt sogar ab, wann ein Mensch tot ist, was Sterben bedeutet, aus ihm leiten sich Rechte und Pflichten von Ärzten, unserer Rechtsordnung, die Rechte der Patienten und der Angehörigen. Was sind Kriterien für den Menschen?
Im Zusammenhang mit der Euthanasiediskussion hört man immer
wieder den Ausdruck "Tötung lebensunwerten Lebens" oder den
Begriff "Minderwertige". Dies läßt den
Rückschluß zu, daß die Frage nicht nur allein vom
Menschenbild abhängt (s.o.), sondern auch vom Wert, den man
dem Individuum beimißt, vorallem dem Kranken, Behinderten und
Mißgebildeten. Natürlich ist auch die Wertung eng
verknüpft mit dem Menschenbild.
Durch die nationalsozialistische Ideologie
(»Herrenrasse« o.ä.) ist die Wertung menschlichen
Lebens bereits entscheidend vorbelastet (vgl. Geschichte der
Euthanasie)
mögliche Kriterien für den Wert eines Menschen:
Bei hochgradig Querschnittsgelähmten wird z.B. häufig argumentiert, daß das Leben eines intelligenten, eher geistig orientierten Menschen, der ein solches Schicksal erleidet, menschenwürdiger ist, als das eines weniger Intelligenten, eher sportlichen Menschen. Unterbewußt wird also auch hier eine Wertung vorgenommen.
Die kirchliche Tradition und das Christentum als ganzes hat sich stets gegen eine unterschiedliche Bewertung menschlichen Lebens geweigert. Der Schritt von der Herabwertung eines Menschen zum legitimierten Verbrechen an diesem ist zu allen Zeiten nicht weit. Der Gott des Christentums war nie ein Gott der Starken, der Fehlerlosen, der Gesunden, sondern immer auch ein Gott der Kranken, der Schwachen, der Ausgestoßenen. Gerade am Handeln Jesu kann man erkennen, daß er die Herabwertung von Menschen konterkarierte.
Nicht nur in der Abtreibungsdiskussion (die ja - strenggenommen - auch als eine Frage der Euthanasie betrachtet werden kann) ist es von entscheidender Bedeutung, wann man noch bzw. schon von menschlichem Leben sprechen kann. Extreme reichen von der Stellung der katholischen Kirche (Möglichkeit der Entstehung menschlichen Lebens aus Sperma und Ovum), so daß selbst Verhütungsmittel verboten sind, bishin zur nationalsozialistischen Ideologie, daß bei "minderwertigen Rassen" nicht mehr von Menschen zu sprechen sei.
Aus der Notwendigkeit heraus, ein verbindliches Kriterium für den Tod zu finden, hat sich die internationale Medizin darauf geeinigt, den Hirntod als Kriterium des Todes anzuerkennen, was aber selbst unter Medizinern nicht unumstritten ist. Auch hier weiß die Medizin zuviel, um sich aus der Verantwortung zu stehlen, aber zuwenig über das Sterben, um ethisch abgesichert zu sein. Hinzu kommt sicherlich an dieser Stelle die latente Furcht vor dem eigenen Tod, nenne man sie Selbsterhaltungstrieb oder nicht. Legt man an den Menschen spezielle Kriterien an, die ihn zu einem Menschen machen, so hilft das für die Frage, ob jemand schon oder noch ein Mensch ist, nur in sofern weiter, als daß es den momentanen Zustand des Patienten charakterisiert. Säuglinge z.B. erfüllen kaum Kriterien der Autonomie und des Selbstbewußtseins. Man führte also das Hilfsmittel einer möglichen Entwicklung zur Erfüllung der Kriterien an. Wird aus dem Säugling einmal ein Wesen, das die Kriterien erfüllt. Kann der Kranke je wieder diese Bedingungen erfüllen? Heute ist es in der internationalen Medizin üblich, den Tod vom Gehirn her zu definieren. Somit handelt es sich bei einem Menschen, dessen Großhirn abgestorben ist oder nie funktionierte, kein Mensch. emgegenüber gibt es aber auch die Position, daß das Sterben ein Prozeß ist, wo es keine scharfe Trennlinie zwischen Leben und Tod gibt und wozu selbst die Verwesung des Leichnams noch zählt. Man darf dem Menschen auch in dieser Phase das Menschsein nicht absprechen und muß ihn dementsprechend behandeln.
Blickt man in die Vergangenheit zurück, so gab es nie eine Zeit, wo der Mensch so zum Herr über Leben und Tod geworden ist. Dies ist das Ergebnis des technischen Fortschritts. Und nachdem dem Menschen nun diese Möglichkeiten offenstehen, ist damit auch die Verantwortung daran gekoppelt. Man kann weder aus Angst vor den Folgen die Zeit zurückdrehen und die technischen Möglichkeiten nicht anwenden (hier müßte man sich für die unterbliebene Hilfe verantworten), noch kann man einfach behandeln um jeden Preis (hier wird die Behandlung zum Selbstzweck). Der Mensch muß verantwortlich mit den Naturgesetzen vor und mit Gott (Bonhoeffer) handeln. Und eine wesentliche Voraussetzung verantwortlichen Handelns ist die Bereitschaft, Schuld auf sich zu nehmen.
Schuldübernahme (aus Dietrich Bonhoeffer, Ethik, S. 186/87)
Es geht aus dem Gesagten hervor, daß zur Struktur verantwortlichen Handelns die Bereitschaft zur Schuldübernahme und die Freiheit gehört. Gerade weil und wenn es verantwortlich ist, weil und wenn es in ihm ganz um den anderen Menschen geht, weil und wenn es aus selbstloser Liebe zum wirklichen menschlichen Bruder hervorgeht, kann es sich der Gemeinschaft der menschlichen Schuld nicht entziehen wollen. Weil Jesus die Schuld aller Menschen auf sich nahm, darum wird jeder verantwortlich Handelnde schuldig. Wer sich in der Verantwortung der Schuld entziehen will, löst sich aus der letzten Wirklichkeit des menschlichen Daseins, löst sich aber auch aus dem erlösenden Geheimnis des sündlosen Schuldtragens Jesu Christi und hat keinen Anteil an der göttlichen Rechtfertigung, die über diesem Ereignis liegt. Er stellt seine persönliche Unschuld über die Verantwortung für die Menschen, und er ist blind für die heillosere Schuld, die er gerade damit auf sich lädt, blind auch dafür, daß sich die wirkliche Unschuld gerade darin erweist, daß sie um der anderen Menschen willen in die Gemeinschaft seiner Schuld eingeht. Daß der Sündlose als selbstlos Liebender schuldig wird, gehört durch Jesus Christus zum Wesen verantwortlichen Handelns.
Wenn Kant aus dem Prinzip der Wahrhaftigkeit heraus zu der grotesken Folgerung kommt, ich müsse auch dem in meinem Haus eingedrungenen Mörder seine Frage, ob mein Freund, den er verfolgt, sich in mein Haus geflüchtet habe, ehrlicherweise bejahen, so tritt die zum frevelhaften Übermut gesteigerte Selbstgerechtigkeit des Gewissens dem verantwortlichen Handeln in den Weg. Wenn Verantwortung die ganze, der Wirklichkeit angemessene Antwort des Menschen auf den Anspruch Gottes und der Nächsten ist, so ist hier der Teilcharakter der Antwort eines an Prinzipien gebundenen Gewissens grell beleuchtet. Die Weigerung, um meines Freundes willen am Prinzip der Wahrhaftigkeit schuldig zu werden, die Weigerung hier um meines Freundes willen kräftig zu lügen - denn jeder Versuch, diesen Tatbestand der Lüge wegzudeuteln, entspringt wieder dem gesetzlich-selbstgerechten Gewissen -, die Weigerung also, Schuld zu tragen aus Nächstenliebe, setzt mich in Widerspruch zu meiner in der Wirklichkeit begründeten Verantwortung. Es wird sich auch hier gerade im verantwortlichen Aufsichnehmen von Schuld und Unschuld eines allein an Christus gebundenen Gewissens am besten erweisen. Wer in Verantwortung Schuld auf sich nimmt - und kein Verantwortlicher kann dem entgehen -, der rechnet sich selbst und keinem anderen diese Schuld zu und steht für sie ein, verantwortet sie. Er tut es nicht in dem frevelnden Übermut seiner Macht, sondern in der Erkenntnis, zu dieser Freiheit - genötigt und in ihr auf Gnade angewiesen zu sein. Vor den anderen Menschen rechtfertigt den Mann der freien Verantwortung die Not, vor sich selbst spricht ihn sein Gewissen frei, aber vor Gott hofft er allein auf Gnade.
Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde verpflichtet nicht nur Unantastbarkeit menschlichen Lebens, sondern auch zur Ermöglichung und Sicherung eines menschenwürdigen Leben. So schwer dieser Begriff zu fassen ist, so wichtig ist er für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Vorallem die Erfahrungen im Nationalsozialismus haben gezeigt, daß der Begriff "menschenwürdiges Leben" (bzw. "lebensunwertes Leben") sehr leicht für eigene Interessen mißbraucht werden kann. Hier werden egoistische Vorstellung in ein Kleid der Nächstenliebe gekleidet.
| Schmerzlindernde Maßnahmen | ||
|
ohne Lebensverkürzung |
(straffrei) | |
|
mit Lebensverkürzung |
fahrlässige Tötung
(nicht wenn aussichtslos) |
§229 |
| Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen | ||
|
sterben lassen |
unterlassene Hilfeleistung | §330c |
|
auf Wunsch |
(straffrei) | |
| Töten auf Wunsch | ||
|
aktive Hilfe |
Tötung auf Verlangen | §216 |
|
Beihilfe zum Selbstmord |
(straffrei, nicht unumstritten) | |
| Tötung ohne Verlangen | ||
|
Totschlag |
§212 | |
|
Mord |
§211 | |
| Die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG) verpflichtet (in der Bundesrepublik) zum grundsätzlichen Verbot jeglicher aktiver Sterbehilfe. Eine formelle Erlaubnis des Tötens ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar. Nur Beihilfe zum Selbstmord oder Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen auf Wunsch des Patienten sind möglich. In der Praxis hingegen findet das Recht vermehrt rationalistische Anwendung, d.h. in Grenzfällen tendiert man eher dazu, den Rechtsmaßstab weniger streng anzulegen. |
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschheit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren. Ich werde mit all meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztliches Berufes aufrechterhalten und mich in meinen ärztlichen Pflichten nicht durch Religion, Nationalität, Rasse, Parteipolitik oder soziale Stellung beeinflussen lassen. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werden meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.
(1) Der Arzt ist zum Dienst an der Gesundheit des einzelnen
Menschen und der Gesamtheit berufen und erfüllt damit eine
durch Gesetz und diese Berufsordnung geregelte öffentliche
Aufgabe. Der ärztliche Beruf ist seinem Wesen nach ein
freier Beruf. Er ist kein Gewerbe. Der ärztliche Beruf
verlangt, daß der Arzt seine Aufgabe nach seinem Gewissen
und nach den Geboten der ärztlichen Sitte erfüllt.
(2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die
Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden
zu mildern. Der Arzt übt seinen Beruf nach den Geboten der
Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und
keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner
Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht
verantworten kann. [...]
| Der Arzt hat seinen Beruf im Dienste der Menschlichkeit auszuüben. Er muß Ehrfurcht vor menschlichem Leben von der Empfängnis an zeigen. Oberstes Gebot seines Handelns ist der Erhalt und die Wiederherstellung menschlichen Lebens. Gleichzeitig ist er bei der Anwendung seiner ärztlichen Kunst dazu angehalten, nicht im Widerspruch zur Menschlichkeit oder zur ärztlichen Sitte zu handeln. |
Der technische Fortschritt des letzten Jahrhunderts und die wachsenden Kenntnisse über die biologischen Zusammenhänge hat uns die Möglichkeit beschert, das Entstehen und das Ende eines Menschen zu beeinflussen. Und mit der Möglichkeit müssen wir auch die Verantwortung für ihre Anwendung und ihre Nicht-Anwendung gleichermaßen übernehmen. Durch die drastische Erhöhung der Lebenserwartung von Behinderten, Mißgebildeten und Kranken stehen wir heute vor Problemen, die in früheren Zeiten von der Natur selbst geregelt wurden. Damals hatte der Mensch keine Möglichkeit; heute hat er sie, weiß aber nicht wo die Grenzen ihrer Anwendung sind. Man kann heute den Körper eines Menschen am Leben erhalten, obgleich keine Gehirntätigkeit mehr vorhanden ist. Soll man einen Hirntumorkranken für ein paar Monate mehr Leben operieren und schwerste psychische Schäden in Kauf nehmen? Soll man einem Unfallopfer mit völliger Unbeweglichkeit der Gliedmaßen das Leben mit künstlicher Beatmung verlängern? Soll man Kinder ohne menschlich-geistige Regung und ohne Möglichkeit zu deren Entwicklug am Leben erhalten? Gehört die künstliche Verlängerung eines Sterbevorgangs noch zum ärztlichen Heilauftrag?
Das oben erwähnte Problem gewinnt noch an Brisanz, wenn es nicht nur um die Frage geht, in einem speziellen Einzelfall die zur Verfügung stehende Technik einzusetzen oder nicht, sondern man von den begrenzten Kapazitäten (Personal; Apparate) eines Krankenhauses ausgehen muß. Dann gibt es keine andere Möglichkeit als einen Menschen auf Kosten eines anderen zu versorgen, d.h. zu entscheiden, wer lebt und wer sterben muß. In einer solchen Situation muß es dem Arzt freistehen, über das Leben von Patienten zu entscheiden.
Selbst wenn nach schwieriger Abwägung ethischer Grundprobleme eine Lösung gefunden worden ist, so bleibt doch noch dann ein letzter Rest an Unsicherheit: die medizinische Diagnostik bzw. Prognostik. Fälle, in denen Totgeglaubte oder sog. "hoffnungslose Fälle" wider Erwarten gesund wurden, zeigen, daß es selbst bei größtmöglicher Sorgfalt keine letzte Gewißheit geben kann.
Eine erfolgreiche Behandlung hat zur Voraussetzung ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt. Dieses Vertrauensverhältnis gewinnt umso mehr an Gewicht, wenn der Patient machtlos seiner Krankheit ausgeliefert ist und der Arzt über Leben und Tod des Patienten entscheidet. Eine teilweise legalisierte Euthanasie könnte Ängste schüren, die dieses Verhältnis empfindlich beeinträchtigen.
Umgekehrt: Die latente Angst vor Krankenhäusern und Ärzten wird dadurch nicht abgebaut, sondern eher noch bestärkt, indem man den Patienten das für viele beängstigende Dahinvegetieren im eigenen Leid nicht erspart (nicht ersparen will/kann/darf). Das Am-Leben-Erhalten um jeden Preis bewirkt auch einen Vertrauensverlust, nämlich hinsichtlich der Leidminderung, wenn man einen schnellen Tod dem langsamen Sterben vorzieht.
| In der Euthanasie-Frage ist die Rolle des Arztes besonders problematisch. Er ist unmittelbar mit dem Leid der Patienten konfrontiert, an ihn werden eventuelle Tötungswüsche von Patienten und Angehörigen herangetragen. Ihm stehen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, Menschen am Leben zu erhalten, und ihm obliegt es im Einzelfall, wie er seine begrenzten Kapazitäten verantwortungsvoll einsetzt und wo er besser darauf verzichtet. Heute ist technisch mehr möglich, als dem ethischen Gewissen unbedenklich erscheint. Er ist an seinen ärztlichen Heilauftrag und das gültige Recht gebunden, das en détail jede Leidverminderung für Kranke zu einem Balanceakt macht. Zusätzlich hat auch sein Vertrauensverhältnis zu den Patienten an sich seine Bedeutung; er darf nichts tun, was dieses unbedingt notwendige Vertrauen zerstört. |
Gibt es so etwas wie ein Selbstbestimmungsrecht des Menschen? In einer Welt, wo menschliche Autonomie, Eigenverantwortung und Individualismus zu unverzichtbaren Tugenden werden, scheint es auch fast selbstverständlich, daß man über den eigenen Tod entscheiden will. So verständlich dieser Wunsch ist, so schwierig ist er auch durchzuführen. Denn wo sind Kriterien dafür? Würde man jedem Menschen das Recht auf Tod einräumen, dürfte man keinen Selbstmörder mehr davon abhalten, sich umzubringen. Verminderte Zurechnungsfähigkeit würde hier das Argument sein. Aber wer stellt fest, ob es sich um Depressionen handelt, um Kurzschlußreaktionen, um Flucht, um den sog. philosophischen Selbstmord oder schließlich um diesen Wunsch, endlich sterben zu dürfen, ohne von Ärzten und Apparaten daran gehindert zu werden?
Bei allen Bemühungen, den abstrakt-ethischen Grundfragen nachzugehen, darf die konkrete Situation des Kranken5 nicht vergessen werden. Er kümmert sich häufig recht wenig um weltanschauliche Rechtfertigungen seines Leidens - oder will sogar aus eigener Überzeugung endlich sterben (s.o.). Wenn man das sehr reale Leid des Todkranken sieht und ihm die sachlich-überlegte Euthanasiediskussion gegenüberstellt, so muß man darin einen Zynismus spüren. Alle, die gegen jegliche Form der Euthanasie sind, müssen sich dem stellen. Einzig Konzepte der christlichen Sterbehilfe liefern bislang glaubwürdige Ansätze.
Der Patient fühlt sich häufig genug einer anonymen, technisierten Welt ausgeliefert, die ihn gerade in diesem Moment der Schwäche überwältigt. Er empfindet Schmerzen und Ängste, von denen die Apparate, oft auch Schwestern und Ärzte nichts wissen, nichts verstehen.
Oder nehmen wir den hochgradig Querschnittsgelähmten, der gerade noch die Augen richtig bewegen kann, der sich verständlich machen will, es aber nicht kann und in einer niederdrückenden Ohnmacht leben muß. Was geht in den Köpfen solcher Menschen vor, welches Leid müssen sie ertragen? Wieviel Schwerstbehinderte kommen einfach nicht damit klar, daß sie auf immer auf fremde Hilfe angewiesen sind. Stellt dieses Zur-Last-Fallen nicht noch eine zusätzliche seelische Qual dar? Schmerzen haben nicht nur physische Ursachen, viele von ihnen werden in der Seele geboren. Auch darauf muß Rücksicht genommen werden. Und letztendlich ist es ja auch die Psyche, die den Wunsch nach Sterbehilfe gebiert.
Die Rolle der Angehörigen ist in der Euthanasiefrage vielgestaltig und vielschichtig. Will man sie in die Entscheidung miteinbeziehen, muß man zur Kenntnis nehmen, daß hier die unterschiedlichsten Motivationen hineinspielen.
Vorallem angesichts des Pflegenotstandes in der Bundesrepublik und der explodierenden Kosten im Pflegewesen muß man sich den Vorwurf gefallen lassen, daß man sich solche Pflegefälle nicht unbedingt durch extensive und intensive Behandlung selber schafft. Weiterhin führen mangelnde Anstaltsplätze für geistig behinderte Kinder dazu, daß Eltern die gesamte Last der Pflege tragen müssen. Darf man Eltern das zumuten?
Das Verhältnis zu Kranken und vorallem Behinderten und
Mißgebildeten ist nicht von vorneherein unverkrampft. Was im
Verlauf der Evolutionsgeschichte dazu diente, kranke Tiere aus der
Gruppe auszuschließen, damit gesunde Tiere überleben und
krankes Erbmaterial sich nicht weiter fortpflanzt, das prägt
auch heute noch - zumindest instinktiv - unsere
Einstellung gegenüber Mißgebildeten und Geisteskranken.
Der gesunde Mensch verspürt eine Abneigung gegenüber
Kranken, und aus dieser bloßen Abneigung wird in
gruppendynamischen Prozessen schnell die Ausgrenzung. Dies ist z.B.
schon daran zu sehen, daß Behindertenkliniken meistens
ziemlich abgelegen gebaut werden und oft sogar Bürgerproteste
sich gegen solche Einrichtungen formieren. Der Nationalsozialismus
nutzte dies propagandistisch aus, so daß schließlich
das entstand, was unter dem Namen "Tötung lebensunwerten
Lebens" bekannt ist. Dieser Effekt ist übrigens in allen
Bereichen wiederzufinden, wo Menschen sind, die von dem Normalbild
äußerlich abweichen, z.B. durch eine andere Hautfarbe
o.ä.).
Diese instinktive Ablehnung von Behinderten darf man nicht
verdrängen, sondern man muß sie sich im Gegenteil ins
Bewußtsein rufen, sie in die Relativierung der eigenen
Gefühlswelt miteinbeziehen, um vernünftig damit
umzugehen. Wer aus diesen Instinkten heraus jedoch eine
Rechtfertigung für die Euthanasie ableiten will, der muß
sich die Frage gefallen lassen, ob er den Menschen nur als ein
instinktgelenktes Tier versteht.
Unter Christen ist es weitestgehend unbestritten, daß aktive Sterbehilfe oder zumeist auch Beihilfe zum Selbstmord außer Frage stehen. Aber gerade wenn man die Liebe Gottes leben will, kann man das Leid von Sterbenden nicht ignorieren. Kann der christliche Glaube Alternativen bieten, einen neuen Weg weisen?
Wir wollen euch aber, liebe Brüder, nicht im Ungewissen lassen über die, die entschlafen sind, damit ihr nicht traurig seid, wie die anderen, die keine Hoffnung haben. Denn wenn wir glauben, daß Jesus gestorben und auferstanden ist, so wird Gott auch die, die entschlafen sind, durch Jesus mit ihm einherführen. Denn das sagen wir euch mit einem Wort des Herrn, daß wir, die wir leben und übrigbleiben, bis zur Ankunft des Herrn, denen nicht zuvorkommen werden, die entschlafen sind. Denn er selbst, der Herr, wird, wenn der Befehl ertönt, wenn die Stimme des Erzengels und die Posaunen Gottes erschallen, herabkommen vom Himmel, und zuerst werden die Toten, die in Christus gestorben sind, auferstehen. Danach werden wir, die wir leben und übrigbleiben, zugleich mit ihnen entrückt werden auf den Wolken in die Luft, dem Herrn entgegen, und so werden wir bei dem Herrn sein allezeit. So tröstet euch mit diesen Worten untereinander.
Darwins Veröffentlichung der Evolutionstheorie etablierte biologische Grundprinzipien des Lebens - natürliche Zuchtwahl (Selektion) im Kampf um das Dasein -, die schon bald auch auf die menschliche Gesellschaft übertragen wurden. Sie trafen den Zeitgeist, der von Kolonialisierung (Unterwerfung primitiver Völker) und Industrielle Revolution (Kampf um das nackte Überleben des Proletariats; Klassengesellschaft; Fortschrittsoptimismus) geprägt war. So entstand die Bewegung des Sozialdarwinismus, deren Ideen aber erst im Elend und angesichts der Zukunftsangst nach dem I. Weltkrieg Fuß fassen konnte. Namhafte Ärzte, Juristen und auch Theologen traten hervor und äußerten Gedanken über die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Dies verhalf der Erbgesundheitsbewegung (Eugenik) zum Durchbruch. Kranke und Behinderte wurden als Bedrohung für die Volksgesundheit angesehen und darwinistische Argumente aus der Natur angeführt sowie auf andere, nicht-christliche Kulturen verwiesen. Diese Weltanschauung war zu dieser Zeit nichts spezifisch Nationalsozialistisches, sondern sie entsprach der Stimmung in der Bevölkerung, dem Konsens, daß man in Kranken und Behinderten "Minderwertige" sah.
Die Euthanasie war vermutlich von Anfang an eingeplant. Kurz nach der Machtergreifung wurden die Pflegesätze für psychiatrische Anstalten drastisch gekürzt, was die ohnehin schlechte Situation der Kranken noch verschlimmerte. 1938 gingen mehrere Gesuche für den Gnadentod für Kinder ein, was zur Bildung eines dafür zuständigen Reichsausschusses führte. Hitler wollte wegen der möglichen Reaktion des Auslands kein Euthanasiegesetz erlassen, ordnete aber in einer kurzen Euthanasieermächtigung (die selbst unter NS-Richtern nicht unumstritten war) die Tötung an. Schon Anfang 1939 gingen die ersten Meldeformulare für mißgestaltete Kinder an Kliniken in Süddeutschland, im August wurde die Meldepflicht eingeführt. Vielen Ärzten war bekannt, daß die Angaben auf dem Fragebogen für eine Verlegung ausschlaggebend waren. Derweil dehnte der Reichsausschuß, der auf Meldung (und in Abwesenheit der Betroffenen) über Leben und Tod entschied, die "Aktion Gnadentod" auf Erwachsene aus. Für die Durchführung wurden gesinnungstreue Ärzte eingestellt. Die ersten Tötungen fanden in Westpreußen, Pommern und Polen statt. Die Eltern wußten von den Tötungsplänen nichts; ihnen wurde eine Verlegung wegen einer neuen Behandlung vorgetäuscht und dann eine fingierte Todesursache mitgeteilt. Diese Euthanasiewelle traf nicht nur staatliche Anstalten, sondern - selbst nach Bekanntwerden - auch kirchliche Einrichtungen. 1941 wurde auf Druck der Bevölkerung ein Euthanasiestopp proklamiert, der Wirklichkeit nur eine bessere Tarnung der Aktion bedeutete. Vielmehr wurden die Methoden und auch die Organisationsstrukturen der "Aktion Gnadentod" auf gesunde politische Häftlinge oder "minderwertige Rassen" (Polen, Juden) ausgedehnt. Im Rahmen der Euthanasie wurden rund 75.000 Menschen ermordet - erschossen, vergast, vergiftet oder sogar ausgehungert. Rolle der Kirchen Mitarbeit bei den Formalien Zustimmung zur Tötung bei gravierenden Fällen von Behinderung Hilfsdienste bei der Erfassung, beim Transport und bei Zwischenaufenthalten von Kranken Proteste lediglich einzelner Pfarrer und Bischöfe keine grundsätzliche Ablehnung des gesamten Programmes
| Sozialdarwinismus und Eugenik waren Wegbereiter der »Euthanasie« im Dritten Reich. Es lag mit im Zeitgeist begründet, daß man im Individuum fast nur noch den Wert für die Gemeinschaft sah. In dieser Sichtweise waren Kranke und Behinderte »Minderwertige«. Die Psychodynamik des mobbing Effektes bewirkte anfänglich eine breite Zustimmung zur »Tötung lebensunwerten Lebens«. Auch die beiden Kirchen leisteten der nationalsozialistischen Euthanasie-Aktion kaum Widerstand, der zwischen 1938 und 1945 insgesamt 75,000 Menschen zum Opfer fielen und die organisatorisch nur ein Vorspiel für die Massenvernichtung von Juden war. |
Die Zugehörigkeit zur Spezies Homo Sapiens hat keine
moralischer Qualität. Für den Menschen bestimmend
sind Eigenschaften wie Rationalität, Autonomie und
Selbstbewußtsein; der Mensch ist nur vollwertig als eine
"distinkte Entität, die in der Zeit existieren kann", die
bloße Möglichkeit dazu reicht nicht aus. Daraus folgt,
daß Säuglinge keine vollwertigen Menschen sind, die
somit a priori kein Recht auf Leben besitzen und an den gleichen
Maßstäben wie empfindendes, jedoch nicht
selbstbewußtes nicht-menschliches Leben zu messen sind. Der
Maßstab eines solchen Lebens ist die zu erwartende
Qualität von Leben.
Sind die Schädigungen gravierend, so ist das Glück der
Eltern ausschlaggebend. Würde die Tötung die Gefühle
der Eltern verletzen oder würde das Leben des Säuglings
das Glück der Eltern bedrohen?
In minderschweren Fällen gibt es nach utilitaristischen
Prinzipien zwei Verfahrensweisen:
Für Singer ist unbestritten, daß man Föten im Mutterleib für ersetzbar hält, somit ist die momentane Moral eine Frage des Zeitpunktes, was nicht sein darf.
| Peter Singers Menschenbild ist
utilitaristisch-materialistisch. Um ein Mensch zu sein,
muß man bestimmte Eigenschaften aufweisen, die alle auf
eine naturwissenschaftlich-rationalistische Herkunft
schließen lassen.
Als Rückfragen an Singer wären zu richten: Wie kann man diese Eigenschaften denn messen? Sind denn nicht bereits Säuglinge unersetzliche, unverwechselbare Menschen? Was wäre das für eine Welt, in der diese utilitaristischen Prinzipien nicht nur in diesem sehr konkreten Fall der Euthanasie bei Säuglingen gelten würden? Und wie ist das mit der Glücksbilanz: kann man Glück messen, oder noch viel mehr, kann man Glück prognostizieren? |
In der Frage der Euthanasie ist nur ein einziger, zwingender Grund für die Tötung gültig - und nicht eine Summe von Gründen -, denn das Leben besitzt ein unvergleichliches Vorrecht gegenüber dem Tod. Für die Tötung gibt es grundsätzlich nur zwei Motivationen:
(1) Rücksicht auf die Leidenden.
Der Wunsch nach Sterbehilfe muß hier vom Betroffenen
ausgesprochen werden, da man die Lebensbejahung nicht messen kann.
Die Depressionen eines Kranken darf man nicht als Wunsch nach
Sterbehilfe interpretieren. Bei einem geistig von
zurechnungsfähign Menschen wird die Bitte um Sterbehilfe zu
einem Problem des Selbstmordes und der Beihilfe dazu. Wenn man
berücksichtigt, daß ein wesentlicher Unterschied
zwischen Sterbenlassen und Tötung besteht, so gibt es keinen
zwingenden Grund für das Töten in Rücksichtnahme auf
den Kranken.
(2) Rücksicht auf die Gesunden.
Diese Motivation schließt die Wertung eines Menschen nach
seinem sozialen Nutzen ein und auch die Bewertung seines
Lebensrechtes. Vergessen dabei wird, daß es sich dabei um
unschuldiges Leben handelt, das von Gott geschaffen ist und damit a
priori wertvoll (durch Gott wertgehalten) ist. Das Urteil der
Gesellschaft über einen solchen Wert wäre
willkürlich und höchst gefährlich. Erbkranken
stellen kein Problem dar, das nur durch Tötung zu
bewältigen wäre; es gibt genügend, höchst
eigennützige Beweggründe, die Kosten und Dienste der
Pflege auf Seiten der Gesunden auf sich zu nehmen. Es steht
außer Frage: Mensch ist, was von Menschen geboren ist, und
die Tötung kranken Lebens iist der falsche Weg, Krankheiten zu
bekämpfen und die Gesundheit zu verabsolutieren.
Nach Bonhoeffer gibt es also keinen zwingenden Grund für die
Euthanasie, denn "Den Unschuldigen sollst du nicht erwürgen."
(Ex 23,7).
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© Andreas Schmidt 1997
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